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Haus am Teuringer

Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan regelt die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks

Ein Bebauungsplan hat nur einen räumlich kleinen Teilausschnitt der Gesamtgemarkung zum Inhalt, zum Beispiel ein Baugebiet oder auch nur ein einzelnes Grundstück, auf dem ein größeres städtebauliches Projekt realisiert werden soll.

Die Festsetzungen, die im Bebauungsplan getroffen werden, sind parzellenscharf und wesentlich detaillierter als im Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan regelt die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks im Detail und trifft in der Regel auch gestalterische Festsetzungen. Bebauungspläne werden dann aufgestellt, wenn es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist und dienen dazu, eine planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben zu schaffen.

Die in Kraft getretenen Bebauungspläne können Sie im Bürger-GIS entnehmen, indem Sie unter Baurecht die Geltungsbereiche einblenden.

Informationen zum Bürger-GIS

Aktuelle Karten und Luftbilder der Gemeindegebiete der Gemeinden Oberteuringen, Bermatingen, Deggenhausertal, Salem, Frickingen, Heiligenberg sowie der Stadt Markdorf

Im Geoinformationssystem, kurz Bürger-GIS des Gemeindeverwaltungsverbandes Markdorf, bestehend aus den Gemeinden Oberteuringen, Bermatingen, Deggenhausertal sowie der Stadt Markdorf sind zahlreiche flächenbezogene Informationen für das Verbandsgebiet dieser vier Gemeinden abrufbar.

Hier finden Sie zum Beispiel den Flächennutzungsplan sowie Bebauungspläne, die Bodenrichtwerte oder die Katasterpläne einschließlich der dazugehörigen Luftbilder. Aber auch Wasserschutzgebiete, Hochwassergefahrenkarten, Altlasteneinträge, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete sowie diverse andere flächenbezogene Angaben können Sie hier im Bürger-GIS einsehen.

Zum Bürger-GIS

Prinzipien der Innenentwicklung

Innenentwicklung durch Nachverdichtung, Aufstockungen und Baulückenschließungen sind übergeordnete Ziele der Entwicklung von Städten und Gemeinden.

Während die Steuerung und Beurteilung von Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§30 BauGB) klar geregelt ist, ist der Beurteilungsspielraum von Bauvorhaben im Innenbereich (§34 BauGB) relativ groß und gleichzeitig die städtebauliche Steuerungsmöglichkeit gering.

Der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich daher dazu entschlossen, der Innenentwicklung in Oberteuringen einen klaren Gestaltungs- und Beurteilungsrahmen zu geben, um die weitere bauliche Entwicklung im Ortskern verträglich und zukunftsorientiert zu gestalten. Übergeordnetes Ziel dieser Prinzipien ist der Erhaltdes dörflichen Charakters in der Oberteuringer Ortsmitte und der hier vorherrschenden Nutzungsdurchmischung, Dachformen und Gebäudestellungen. Darüber hinaus legen die Prinzipien der Innenentwicklung die Zahl der maximalen Vollgeschosse und Wohneinheiten fest. Falls der Gebäudebestand – insbesondere die historischen, ortsbildprägenden Hofstellen – hiervon abweichen, besteht Bestandsschutz.

Die Prinzipien der Innenentwicklung sollen im Rahmen der Bauberatung und förmlichen Baugenehmigungsverfahren die städtebauliche Leitlinie in der Beratung und Beurteilung darstellen. Diese Zielstellung des Gemeinderats bildet die Grundlage für kooperative Verhandlungslösung mit den Bauwilligen und Vorhabenträgern, stellt jedoch keine rechtsverbindliche Satzung dar.

Die Prinzipien der Innenentwicklung wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 12.05.2022 beschlossen.

Kürzlich in Kraft getretene Bebauungspläne

Bebauungsplan "Schweizer Mühle – Teiländerung der Flst. Nrn. 680, 672, 675 und 676"

Laufende Bebauungsplanverfahren

Beim Bebauungsplanverfahren haben die Bürger die Möglichkeit aktiv mitzuwirken. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Ziele und Zwecke der Planung sowie die möglichen Alternativen bekannt gemacht werden, so dass Verbesserungsvorschläge und Anregungen noch in den Entwurf aufgenommen werden können. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird ein Planentwurf, der die Planungen weiter konkretisiert und genauere Festsetzungen enthält, erarbeitet. Der Gemeinderat beschließt daraufhin, diesen Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während dieser Auslegungsfrist können erneut Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Gemeinderatssitzung beraten. Hierbei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Anschließend wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Öffentlichkeitsbeteiligung und Behören- & Trägerbeteiligung

An dieser Stelle möchten wir Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden-/Trägerbeteiligung auch online über aktuelle Bauleitplanverfahren informieren und beteiligen. Verfahren, die sich in der Öffentlichkeitsbeteiligung und in der Behörden-/Trägerbeteiligung befinden, werden hier aufgelistet.

Die jeweiligen Planunterlagen liegen für interessierte Bürgerinnen und Bürger ebenfalls während der Auslegungsfrist im Rathaus der Gemeinde Oberteuringen, Bauamt, St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Bitte beachten Sie zusätzlich die öffentliche Bekanntmachung.

Rotachweg

Ortsübliche Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Rotachweg“ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan (schwarz gestrichelte Linie) dargestellt und umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 2104, Teilfläche von 2100/1, Teilfläche von 2108/3, 2102, Teilfläche von 2092, 2092/1, Teilfläche von 2107, 2092/2, 2092/3 und 2092/4.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 

Oberteuringen, den 13.01.2023
gez. Ralf Meßmer
Bürgermeister

Gewerbegebiet Bildeschle

Ortsübliche Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bildeschle“ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan (schwarz gestrichelte Linie) dargestellt und umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 1515 i.T., 1516 i.T., 1513, 1510, 1511, 1512, 1507/1, 1501 i.T., 1505/1 i.T. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes sowie der Erweiterung des Feuerwehrhauses geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 

Oberteuringen, den 28.10.2022 
gez. Ralf Meßmer
Bürgermeister

Ortsmitte-Adenauerstraße

Ortsübliche Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte-Adenauerstraße“ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan (grün gestrichelte Linie) dargestellt und umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 111/5, 111/2, 111/4 und 121.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Erhalt des dörflichen Charakters in der Oberteuringer Ortsmitte und der hier vorherrschenden Nutzungsdurchmischung, Dachformen und Gebäudestellungen als Ziel verfolgt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Oberteuringen, den 02.02.2024


gez. Ralf Meßmer
Bürgermeister