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Vimeo

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Vimeo LLC
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Gemeinde Oberteuringen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Haus am Teuringer

Freiflächen- und Agriphotovoltaik

Freiflächen- und Agriphotovoltaikanlagen in Oberteuringen

Vorgehensweise

  • Das Antragsverfahren für Freiflächen- und Agriphotovoltaikanlagen in Oberteuringen ist bereits beendet. Ende der Antragsfrist war der 08.09.2023.
  • Nach dem Eingang der Anträge hat die Auswertung und Prüfung des Auswertungsgremiums stattgefunden.
  • In der Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2023 hat der Gemeinderat beschlossen für welche Anträge der Flächennutzungsplan geändert werden soll.
  • Die Unterlagen zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem

1. Standortalternativenprüfung Freiflächenphotovoltaikanlagen

Anhand der Standortalternativenprüfung wurden in der Gemeinde Oberteuringen Potenzialflächen für PV-Freiflächenanlagen ermittelt. Bei allen Flächen wurden die schutzbedürftigen Bereiche sowie die Flurbilanz beachtet und hochwertige Bereiche ausgeschlossen. Somit sind alle potenziellen Eignungsflächen grundsätzlich frei von raumordnerischen und naturschutzfachlichen Restriktionen. In der Abbildung sieben der Standortalternativenprüfung werden abschließend alle in Frage kommenden Flächen aufgezeigt. Demnach stehen Eignungsflächen mit einer Gesamtgröße von 950 ha zur Verfügung. Um die landwirtschaftliche Produktion weiterhin in ausreichendem Maße zu ermöglichen ist eine Begrenzung von zukünftigen Anlagen erforderlich.

2. Leitlinien und Kriterienkatalog für Freiflächen- und Agriphotovoltaikanlagen

Aus diesem Grund hat die Gemeinde Oberteuringen die Leitlinien und den Kriterienkatalog für Freiflächen- und Agriphotovoltaikanlagen ausgearbeitet. Zukünftig eingehende Anträge sind nach diesem zu beurteilen und zu beraten.

3. Vorgehen Genehmigungsverfahren Agriphotovoltaikanlagen

Agriphotovoltaikanlagen sollen aktuell im Gemeindebiet, insofern keine bauleitplanerischen und baurechtlichen Aspekte (bspw. Schutzgebiete, Artenschutz) entgegenstehen, unbegrenzt möglich sein.

  1. Antragsteller reichen den Antrag vollständig ausgefüllt mit den notwendigen Anlagen im Rathaus ein.
  2. Stichtag für die ersten Anträge ist der 08.09.2023.
  3. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung, für welche Anträge dem Gemeindeverwaltungsverband eine FNP-Änderung vorgeschlagen wird und ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird.

4. Vorgehen Genehmigungsverfahren Freiflächenphotovoltaikanlage

  1. Antragsteller reichen den Antrag vollständig ausgefüllt mit den notwendigen Anlagen im Rathaus ein.
  2. Stichtag für die ersten Anträge ist der 08.09.2023.
  3. Die Anträge werden von dem bereits festgelegten Auswertungsgremium nach dem Kriterienkatalog und des Gutachtens nichtöffentlich beraten, bewertet und in eine Reihenfolge gebracht.
  4. Das Auswertungsgremium formuliert einen Beschlussvorschlag an den Gemeinderat.
  5. Der Gemeinderat entscheidet aufgrund dem Beschlussvorschlag in öffentlicher Sitzung, für welche Anträge dem Gemeindeverwaltungsverband eine FNP-Änderung vorgeschlagen wird und ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird.