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Lärmaktionsplan

Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2023

Die Gemeinde Oberteuringen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet.

Die Gemeinde Oberteuringen hat am 23.03.2023 die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in Stufe 3 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen.

Erster Lärmaktionsplan 2014

Der erste Lärmaktionsplan wurde am 05.06.2014 in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beschlossen.
 

Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern

Informationen zur Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern

https://www.oberteuringen.de/leben-wohnen/bauen-mieten/laermaktionsplan