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Neues aus Oberteuringen

Landesweiter Biotopverbund Baden-Württemberg

Erstelldatum13.05.2024

Auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund erstellen die Gemeinden für ihr Gebiet Biotopverbundplanungen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Büros 365° freiraum + umwelt werden für die Bestands-aufnahme im Rahmen der Erarbeitung des Biotopverbundkonzeptes in den nächsten Monaten im Offenland unterwegs sein.

Das Land Baden-Württemberg verfügt über vielfältige und einzigartige Naturräume wie das Boden­seegebiet. Aber auch in diesen Landschaften ist ein hoher Verlust an biologischer Vielfalt zu ver­zeichnen. Flächenverbrauch, intensive Landwirt­schaft, Verkehr und Lichtverschmutzung sind wichtige Verlustursachen. Viele Biotope sind für das Überleben von Arten zu klein und ihre isolierte Lage erschwert den Austausch zwischen den Popula­tionen. Ziel der Biotopverbundplanung ist es daher, neben der Sicherung heimischer Arten und ihrer Lebensräume, funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln.

Bereits seit 2002 ist der Biotopverbund im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Es gibt vor, einen Biotopverbund auf mindestens 10 % der Landesfläche zu realisieren. Im Jahr 2020 wurde der Ausbau eines landesweiten funktionalen Biotopverbundes bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes des Landes in das Gesetz mit aufgenommen. Das gesetzliche Ziel des Landes ist es nun, den funktionalen Biotopverbund bis 2023 auf 10 %, bis 2027 auf 13 % und bis 2030 auf mindestens 15 % Offenland der Landesfläche zu etablieren. Grundlage für die Schaffung eines Netzes räumlich und funktional verbundener Biotope bildet der Fachplan Landesweiter Biotopverbund.

Auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund erstellen die Gemeinden für ihr Gebiet Biotopverbundplanungen. Diese passen den landesweiten Fachplan auf die örtlichen Gegebenheiten an. Für die Gemeinde bietet die Biotopverbundplanung einen umfassenden Überblick über den Zustand der Natur im Gemeindegebiet. Die Planung kann Grundlage sein für vorausschauende Bauflächenentwicklung, die Steuerung touristischer Nutzung zur Ausgestaltung eines attraktiven Umfelds zur Naherholung und der Fortschreibung von Grünordnungs- und Landschaftsplänen. Im Zuge der Eingriffsregelung können Maßnahmen für den Biotopverbund als Kompensation genutzt werden.

Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung ist ein Maßnahmenkonzept, gegliedert in Schwerpunkträume, eine Maßnahmenliste und Steckbriefe für die prioritär umzusetzenden Maß­nahmen. Die Planung konzentriert sich auf die Kernflächen und -räume des Offenlandes und der Gewässerlandschaften sowie deren funktionale Verbindung und auf die verbundrelevanten, regionalspezifischen Zielarten. Bereits bestehende Ökokontoflächen und Kompensationsmaßnahmen können ggf. in den kommunalen Biotopverbund integriert werden.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Büros 365° freiraum + umwelt werden für die Bestands-aufnahme im Rahmen der Erarbeitung des Biotopverbundkonzeptes in den nächsten Monaten im Offenland unterwegs sein.

Ihre Ansprechpartner:

Landschaftserhaltungsverband: Thomas Ueber | Tel.: 07541 204-3194 | E-Mail: thomas.ueber@bodenseekreis.de

365° freiraum + umwelt: Daniel Hersperger | Tel.: 07551 9495 5820 | E-Mail: d.hersperger@365grad.com
 

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