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Bauanträge

Wesentliche Veränderungen durch das "Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren

Im Auftrag des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg informieren wir Sie darüber, dass zum 25. November 2023 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten ist.

Änderung

Erläuterung

AntragseinreichungAnträge und Bauvorlagen sind:
- ab sofort direkt bei den unteren Baurechtsbehörden und
- ab dem Jahr 2025 rein elektronisch einzureichen.
Aufweichung SchriftformerfordenisAlternativ zur Schriftform wird der Erlass der baurechtlichen Entscheidung in elektronischer Textform ermöglicht.
Aufweichung Zustellungserfordernis

Alternativ zur Zustellung wird die Bekanntgabe nach dem OZG für elektronische Verwaltungsakte möglich.

Nutzungsverpflichtung Onlinedienst

Die Bauchrechtsbehörde kann verlangen, dass die elektronische Antragseinreichung über einen von ihr vorgesehenen Onlinedienst erfolgt.

Beschränkung der NachbarbenachrichtigungEine Benachrichtigung erfolgt nur noch bei Angrenzern und hier nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen ode rBefreiungen von nachbarschützenden Vorschriften (sog. AAB-Fälle). AAB sind nunmehr antragspflichtig.
Erweiterte bekanntgabe an NachbarnBescheide sind auch Angrenzern oder sonstigen Nachbarn zuzustellen beziehungsweise bekanntzugeben, sofern diese in ihren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen berührt sein könnten.
https://www.oberteuringen.de/leben-wohnen/bauen-mieten/bauantraege